Allgemeine Geschäftsbedingungen
– für Angebote, die über Y-SITE bezogen werden –
1. Präambel
Der Auftragnehmer ist als Social Media Agentur tätig und bietet unter anderem die folgenden Leistungen an: Konzeption digitaler Strategien, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Betreuung und Beratung zu Social-Media-Kanälen, Community-Management und Social Media Advertising. Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall bestimmt sich nach dem jeweils erteilten Auftrag.
2. Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Auftragnehmers nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
- Der Auftragnehmer wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten, Strukturen und Informationen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
3. Vertragsdurchführung
- Grundlage der Auftragsausführung bilden Briefing, Angebot, Auftrag und alle schriftlich festgehaltenen Auftragsdokumentationen. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende schriftliche Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
- Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Auftragnehmer sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Exklusivität der für ihn erbrachten Leistungen.
4. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
- Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Der Gegenstand des Vertrages wird durch den Auftrag und die Auftragsbestätigung jeweils bestimmt. Etwaigen Ergänzungen und Änderungen des Leistungsumfangs vereinbaren die Vertragsparteien in Textform.
5. Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Y-SiTE einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Auftragnehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
6. Daten und Mitwirkung
Der Kunde stellt Y-SiTE von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und insbesondere Bilder frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Auftragnehmers, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
Der Kunde stellt Y-SiTE für alle Plattformkanäle, die von Y-SiTE betreut werden sollen einen Zugang als Administrator zur Verfügung. Y-SiTE wird diesen Zugang ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nutzen.
7. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags wechselseitig erhalten erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8. Preise und Zahlungen
- Die Kosten für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Vereinbarung, die diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegt.
Die Leistungen werden jeweils im Voraus zum Beginn eines Monats mit einer Zahlungsfrist von 15 Tagen abgerechnet.
- Wenn der Kunde eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er dem Auftragnehmer alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar- und Provisionsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren.
- Wenn sich innerhalb eines Projekts Änderungen dadurch notwendig werden, dass der Kunde den Auftragsinhalt oder die Zielsetzung ändert, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die entstehenden Mehrkosten unverzüglich hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von zwei Werktagen die Mehrkosten zu genehmigen. Erfolgt keine Genehmigung, ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftrag zu kündigen und alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn, jedoch wenigstens 30 Prozent der nach dem ursprünglichen Auftrag noch zu erbringenden Leistungen abzurechnen.
Ein Änderungswunsch des Kunden gilt so lange als nicht vereinbart, bis der Auftragnehmer Gelegenheit hatte, die Auswirkungen hinsichtlich Machbarkeit, Widersprüchlichkeitsfreiheit, Mehraufwand, Terminen und Vergütung zu prüfen und bis das Prüfungsergebnis in einer eventuellen Auftragsänderung einvernehmlich berücksichtigt worden ist.
Liegen die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten innerhalb einer Spanne von fünf Prozent des ursprünglichen Auftragswerts, ist der Auftragnehmer berechtigt den Änderungsauftrag ohne Hinweis auf die Mehrkosten umzusetzen und die entstehenden Mehrkosten abzurechnen.
9. Abwicklung von Kampagnen
- Die Kosten-Budgets für Social-Media-Werbekampagnen werden von Y-SiTE mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen in Rechnung gestellt und für den Kunden im Rechnungsstellungsmonat zielführend eingesetzt. Die Auswahl aus den zur Verfügung stehenden Optionen wird mit dem Kunden auf Basis dessen Zielvorstellung vorab festgelegt.
- Für das Erstellen der Anzeigen, das Targeting und die Schaltung der Werbeanzeigen nach Freigabe durch den Kunden mit gegebenenfalls notwendiger Optimierung zur Steigerung der Kampagnenperformance während der Schaltungsdauer berechnet Y-SiTE eine Vergütung für sich in Höhe von 30% vom Kampagnenbudget, mindestens jedoch 90,00 € je Anzeigengruppe.
Y-SiTE wird den Budgeteinsatz nach bestem Wissen und Gewissen koordinieren, kann aber eine Auslieferung der Werbeanzeige durch die Social Media Plattformen nicht garantieren.
Sollte das Budget im Laufe des Kampagnenmonats nicht vollständig aufgebraucht sein, so wird Y-SiTE das Budget im darauf folgenden Monat im Rahmen der mit dem Kunden definierten Zielsetzung verwenden.
- Sollte nach Beendigung der Zusammenarbeit noch Budget für Werbekampagnen vorhanden sein, kann der Kunde das bereits vertraglich fest gebuchte und vereinbarte Budget für eine anderweitige Dienstleistung von Y-SiTE aufbrauchen.
10. Planung und Veröffentlichung von Inhalten
- Beauftragte Projekte im Bereich der Konzepte und Kampagnen besorgt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihm zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Daten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet der Auftragnehmer dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Y-SiTE hat keinen Einfluss auf die Algorithmen der Plattformen und Social-Media-Dienste. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzeigehäufigkeit und Kundenreaktion.
- Y-SiTE erstellt für die Media-Kanäle regelmäßig Veröffentlichungspläne. Der Kunde erhält darauf regelmäßig spätestens 14 Tage vor der Veröffentlichung Zugriff bzw. werden diese ihm alternativ in Textform zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Pläne prüfen und freigeben. Gibt der Kunde den Plan nicht spätestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung eines Inhalts frei, so wird der Inhalt nicht veröffentlicht. Etwaige Vergütung und Honorar werden unabhängig von der Veröffentlichung fällig.
- Y-SiTE hat die Leistung mit der Erstellung des Veröffentlichungsplans und der Vorbereitung etwaiger Inhalte bereits erbracht.
- Auf Wunsch des Kunden werden auch live-Videos und andere Leistungen erbrachte, die zu einer Verbreitung von Inhalten ohne zeitliche Verzögerung führen. Für diese Inhalte stellt der Kunde selbst sicher, dass alle notwendigen Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen) vorliegen.
11. Community-Management
Soweit der Kunde auch ein Community-Management beauftragt, wird dies nach den folgenden Grundregeln abgewickelt:
Y-SiTE klärt mit eigenen Möglichkeiten etwaige Missverständnisse auf und stellt bei Bedarf eine Erstreaktion sicher. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine sofortige Reaktion sichergestellt wird. Y-SiTE wird schnell und zuverlässig reagieren. Abhängig vom Inhalt der Kommunikation werden regelmäßig Fachantworten vom Kunden eingeholt und in die Kommunikation eingebunden. Der Kunde ist grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet, um fachliche qualifizierte Reaktionen sicherzustellen.
12. Markenrechte/Copyrights/Nutzungsrechte
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und Persönlichkeitsrechte. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch Y-SiTE erstellten Arbeiten verbleibt bei Y-SiTE.
- Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen zum Umfang des dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechts getroffen werden, gilt als vereinbart, dass dem Kunden im Zweifel nur die Nutzungsrechte in dem Umfang einräumt, wie es der aus dem Auftrag erkennbare Vertragszweck unbedingt erfordert. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach Ausgleich aller zum gleichen Auftrag gestellten Rechnungen.
- Eine andere Nutzung und eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte darf nur nach einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Y-SiTE hat das Recht als Urheber genannt zu werden.
- Y-SiTE darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
- Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Auftragnehmers angefertigt werden, verbleiben bei der dem Auftragsnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Dies gilt auch für Rohdaten, wenn eine Übertragung und Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
14. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
- Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere hergestellte Filme, Klischees, Lithografien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
Eine Verwendung von Imagefilmen und ähnlichem Material in anderen als den von Y-SiTE betreuten Plattformen und Kanälen kann gesondert gegen Vergütung vereinbart werden.
- Dem Auftragnehmer steht an dem vom Kunden angelieferten Gegenständen, insbesondere Manuskripte, Rohmaterialien usw. ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
15. Laufzeit und Kündigung
Soweit keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird der Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende wenigstens in Textform gekündigt wird.
16. Abwerbeverbot
Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zu einem Jahr nach Beendigung der Vertragsbeziehung keine Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben, wenn diese Mitarbeiter wesentliche Leistungen innerhalb der Zusammenarbeit erbracht haben oder die entscheidenden Ansprechpartner des anderen Vertragspartners sind. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 12.000,- €. Die Vertragspartner können Ausnahmen der Regelung schriftlich vereinbaren.
17. Vorträge und Seminare
- Y-SiTE bietet auch die Durchführung von Seminaren im Bereich des Marketings mittels Social-Media an. Die Kosten, das Veranstaltungsthema und die die sonstigen Leistungen ergeben sich aus der konkreten Veranstaltungsankündigung.
- Ein Seminar wird nur durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht ist. Y-SiTE behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder anderen Gründen, die die Durchführung der Veranstaltung deutlich erschweren oder unmöglich machen, 6 Tage vor der Veranstaltung diese abzusagen. Die evtl. bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird dann ohne Abzüge zurückgezahlt. Bei den Teilnehmern bzw. dem Kunden bis dahin bereits angefallene Buchungs- oder Reisekosten werden nicht erstattet.
- Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltung möglich. Die Stornierung muss wenigstens in Textform übermittelt werden.
Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein, so kann für diesen ein Ersatzteilnehmer durch ihn bzw. seinen Arbeitgeber gestellt werden.
Erfolgt eine spätere Absage eines Teilnehmers oder erscheint dieser nicht, so ist eine Erstattung der Teilnehmergebühren ausgeschlossen.
- Y-SiTE ist berechtigt bei begründeter Verhinderung des Referenten die Veranstaltung ohne ausdrückliche Ankündigung durch einen anderen fachlich qualifizierten Referenten durchführen zu lassen.
18. Haftung
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Kampagnen und Projekten durch den Auftragnehmer wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
- Der Kunde ist bewusst, dass vom vorstehenden Absatz insbesondere auch Rechte des geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes erfasst sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle Regelungen eingehalten werden.
- Y-SiTE ist nur zu Leistungen verpflichtet, die rechtlich auch zulässig sind.
- Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
- Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Funktionsfähigkeit seiner Leistungen, wenn eingebundene Dienste und Dienstleister (Facebook etc.) ihre Funktionen und Schnittstellen ändern. Der Auftragnehmer sicher die Funktionsfähigkeit im Zeitpunkt des Abschlusses eines Projekts zu. Notwendige Anpassungsleistungen sind gesondert zu vergüten.
19. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
- Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Kassel als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
20. Sonstige Bestimmungen und Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.